AGB Fotobox

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Jasmin Pieber Fotografie (nachfolgend „Vermieter“), gelten für die Miete der auf der Website des Vermieters dargestellten Fotobox.
1.2. Soweit nichts anderen vereinbart ist, gelten in jedem Falle die AGBs.

2. Vertragsschluss

2.1. Die auf der Website des Vermieters beschriebene Fotobox stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage seitens des Mieters.
2.2. Die Anfrage auf Verfügbarkeit stellt kein verbindliches Vertragsangebot durch den Mieter oder Vermieter dar.
2.3 Der Mieter kann das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.4 Der Mieter bekommt nach erfolgreicher Reservierung der Fotobox eine Zahlungsaufforderung per E-Mail vom Vermieter, sofern keine andere Zahlungsweise abgemacht wurde. Dieser Zahlungsaufforderung muss für eine erfolgreiche Buchung unverzüglich nachgekommen werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsaufforderung besteht kein Anspruch auf die Fotobox.
Der Mieter ist selber dafür verantwortlich, seinen SPAM-Ordner ebenfalls zu kontrollieren um etwaige Missverständnisse zu verhindern.
2.5. Bei Zahlungseingang des kompletten Betrages bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung sowie die Rechnung per Mail zugesandt.

3. Vertragliches Rücktrittsrecht & Stornierung

3.1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung, kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten eines anderweitigen Veranstaltungsauftrags, Stornierungskosten fordern. Sie haben die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungskosten:
Die Stornierungskosten belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für den Auftrag bzw. bei rechtzeitiger Absage ergeben sich folgende Stornierungskosten: Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag 80% des Gesamtpreises, bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 90% des Gesamtpreises, bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstag 95 % des Gesamtpreises, danach 100% des Gesamtpreises. Der Widerruf ist in Textform (z.B, Brief, Fax, E-Mail) zu richten.

Bei Buchungen zwei Wochen vor der Veranstaltung, werden bei einer Stornierung 90% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

4. Übergabe der Fotobox

4.1. Die Überlassung der Fotobox erfolgt entweder durch Abholung im Fotostudio, Hauptplatz 12-13, 9462 Bad St. Leonhard oder durch Lieferung des Vermieters. Weiters wird eine Person an er Fotobox eingeschult, welche das alleinige Recht besitzt, die Fotobox in Betrieb zu nehmen, sofern sie nicht vom Vermieter geliefert und in Betrieb genommen wird.
4.2.Falls die Überlassung der Fotobox an den Mieter nicht möglich sein sollte, trägt der Mieter die Kosten für den Transport (0,50€/km) und die Mietkosten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.

5. Miete und Zahlungsbedingungen

5.1. Der auf der Homepage des Vermieters angegebenen Preis ist ein Gesamtpreis. Etwaige Fahrtkosten oder Mietkosten für ein spezielles Hintergrundsystem werden gesondert angegeben.
5.2. Änderungen am Layout sowie Personalisierung des Druckdesigns können gesondert beim Vermieter geordert werden. Es wird im Vorhinein durch den Mieter entschieden, ob er 3- oder ein Foto pro Bild gedruckt haben möchte. Änderungen in Nachhinein sind ausgeschlossen.
5.3. Die angeführte Gesamtmiete im Angebot beläuft sich für die gesamte Mietdauer der Fotobox sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte der Mieter die Überweisung des gesamten Betrages im Voraus unterlassen, so entsteht kein Anspruch auf die Fotobox.

6. Gebrauch der Fotobox

6.1. Die Fotobox darf ausschließlich in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden.
6.2. Das Aufstellen der Fotobox benötigt einen Raum von 2x2m
6.3. Der Vermieter haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung der Fotobox, die Fotobox dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.
6.4. Bei einer Abholung durch den Mieter bekommt dieser eine Einschulung der Fotobox und auf Einstellungen, auf die beim Aufstellen zu achten sind. Der Vermieter haftet nicht, falls es durch das Aufstellen des Mieters zu nicht ordnungsgemäßer Funktion der Fotobox führt.
6.5. Die Fotobox, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenen Umgang zu behandeln. Für jegliche Beschädigung kommt der Mieter ausnahmslos auf. Die Kosten für die Beschädigung/Diebstahl der Mietgegenstände werden wie folgt berechnet:

– Kamera                                            390 Euro
– Drucker                                            1400 Euro
– Computer                                         900 Euro
– Blitzgerät                                         300 Euro
-beschädigtes Hintergrundtuch          150,00€
-beschädigtes Stützsystem                 200,00€

Für die Foto-Accessoires wird eine Anzahlung von €40.- berechnet, welche in bar und am Tag der Übergabe der Fotobox an den Vermieter auszuhändigen ist.
Bei Beschädigungen/Diebstahl der Accessoires wird die Anzahlung vom Vermieter einbehalten.

6.6. Kindern und Jugendliche ist die Verwendung der Fotobox ausdrücklich untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

7. Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox pfleglich und in einem angemessenen Umfang zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Umgang mit der Fotobox den Benützern dieser zu erläutern.
7.2. Für Beschädigungen der Fotobox kommt der Mieter ausnahmslos auf.
7.3. Nach Gebrauch der Fotobox trägt der Mieter Sorge dafür, die Fotobox sicher und verschlossen in einer Räumlichkeit zu verwahren.

8. Vorgehensweise bei Mängeln oder Problemen 

8.1. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu melden.
8.3. Eine Kündigung durch den Mieter ist erst rechtens, wenn der Vermieter das Problem/den Mangel in einem zumutbaren Zeitfenster behebt oder die Behebung verweigert.
8.4 Für den Fall, dass der Vermieter durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingungen) verhindert ist, der Leistungen nachzugehen, ist er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadenersatz durch den Vermieter wird in diesem Falle nicht geleistet.

9. Haftung

9.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
9.2. Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße Benützung der Fotobox. Bei unsachgemäßer Nutzung der Fotobox übernimmt der Mieter die volle Haftung.
9.3. Für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benützung der Fotobox untersagt. Für etwaige Schäden an der Fotobox oder an Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten vollumfänglich.
9.4. Der Mieter haftet vollumfänglich für die Gäste welche die Fotobox benützen. Der Mieter erklärt sich außerdem bereit, die Benützer der Fotobox ausreichend zu unterweisen und auf etwaige Gefahren hinzuweisen.

10. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses 

10.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer beträgt einen Abend, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

10.2. Die Miete beginnt mit Überlassung der Fotobox an den Mieter.
10.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

11. Rückgabe der Fotobox

11.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Fotobox in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
11.2. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Fotobox zu ersetzen.
11.3. Die Fotobox wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der vereinbarten Transportform abgeholt bzw. vom Mieter geliefert. Der Abholungs- bzw. Liefertermin wird im Vorhinein schriftlich festgehalten und ist bindend.
11.5 Bei Überschreitung der vertraglich geregelten Mietdauer der Fotobox behält sich der Vermieter vor, eine Aufwandspauschale von 250,- EUR pro angefangenen Tag zu verrechnen.